Das Tschechische Gesundheitsministerium verkündete am Donnerstag neue Einreisebedingungen, die auch eine PCR-Testpflicht für Geimpfte umfassen.
Am Tag vor Heiligabend verschärfte das Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik noch einmal die Einreisebedingungen. Diese treten allerdings erst nach Weihnachten in Kraft, also am Montag, den 27. Dezember 2021. Damit soll die Eintragung der hoch ansteckenden Omikron-Variante verringert werden.
PCR-Test auch mit Impfung
Doppelt geimpfte Personen benötigen ab dem 27. Dezember einen negativen PCR-Test, um in die Tschechische Republik einreisen zu dürfen und müssen ihre Einreise anmelden. Dies gilt neu auch für Einreise aus Ländern der grünen und orangenen Kategorie.
Deutschland befindet sich momentan in der dunkelroten Kategorie des tschechischen Ampelsystems (sehr hohes Infektionsrisiko). Ungeimpfte Reisende müssen zudem fünf bis sieben Tage nach der Einreise erneut einen PCR-Test durchführen, wenn das Herkunftsland in die rote oder dunkelrote Kategorie eingeordnet ist. Für Bürger der Tschechischen Republik und EU-Bürger mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung oder vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung gelten die neuen Einschränkungen nicht.
Die Testbedingungen gelten auch nicht für Kinder bis 12 Jahren sowie Personen, die über eine abgeschlossene Impfung einschließlich der Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen. Diese müssen ihre Einreise lediglich anmelden. Eine weitere Ausnahme bilden Kinder von 12 bis 18 Jahren, bei ihnen genügt die zweifache Covid-Impfung.
Kleiner Grenzverkehr wird vorübergehend ausgesetzt
Neu gelten auch Einschränkungen für den kleinen Grenzverkehr, also die Einreise aus Nachbarstaaten für eine Dauer von höchstens 24 Stunden. Erfolgt die Einreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, muss neuerdings ein gültiger negativer Antigen-Test mitgeführt werden. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Außerdem setzt die Tschechische Republik den kleinen Grenzverkehr für den Zeitraum vom 30. Dezember 2021 bis zum 1. Januar 2022 vorübergehend aus. An diesen drei Tagen gelten die Einreisebestimmungen für Aufenthalte länger als 24 Stunden, also die vorherige Anmeldung der Einreise und die Vorlage eines PCR-Test auch für zweifach Geimpfte. Davon ausgenommen sind nur Kinder bis 12 Jahre und Personen mit einer Auffrischungsimpfung. Bei Kindern von 12 bis 18 Jahren reicht die zweifache Impfung.
Keine Änderungen gibt es für Grenzpendler, die für Arbeit, Studium, Schule mindestens einmal in der Woche ins Nachbarland pendeln und für Besuche der Ehe- oder Lebenspartner bzw. für die Betreuung der eigenen Kinder. Sie sind von Testung und Einreiseanmeldungen ausgenommen.