Geflüchtete aus der Ukraine stehen bis März 2024 unter dem vorübergehenden Schutz der Tschechischen Republik. Das von Präsident Miloš Zeman unterzeichnete lex Ukraina ermöglicht den Zugang zu Krankenversicherung, Bildung und zum Arbeitsmarkt.

Dem Innenminister Vít Rakušan (STAN) zu Folge befinden sich momentan 300.000 ukrainische Geflüchtete in Tschechien. Auf Grund des milden Winters und des Erfolgs der ukrainischen Verteidigung nähme die Zahl zudem nicht dramatisch zu.

Die Gesetzesnovelle ermöglicht nun ein vereinfachtes Verfahren zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete. Diese müssen sich bis Ende März kostenlos registrieren und einen Termin im Innenministerium wahrnehmen, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Regierung hat allerdings auch die Möglichkeit, per Verordnung die elektronische Registrierung als ausreichend zu erklären, ein Besuch im Ministerium wäre dann nicht mehr nötig.

Mit dieser Verlängerung stehen die Geflüchteten dann länger unter dem Schutz der Tschechischen Republik. Dieser verlängert sich auf Antrag bis Ende März 2024. Damit haben die geflüchteten Ukrainer auch Zugang zu zentralen Bereichen der tschechischen Gesellschaft wie etwa der gesetzlichen Krankenversicherung, den Bildungseinrichtungen und zum Arbeitsmarkt.

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