(Symbolfoto) Grenzübergang im sächsischen Sebnitz. Foto: ČTK/imago stock&people/Steffen Unger via www.imago-images.de

Deutschland ändert die Bestimmungen bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten. Besondere Regeln sind zudem für „Hochrisikogebiete“ vorgesehen. Demnach kommt zur Quarantäne- nun auch eine Testpflicht. Auch Österreich beschränkt den Grenzverkehr zu Tschechien. (Aktualisiert am 15.01.2021.)

Aufgrund der grassierenden Mutation des Coronavirus verschärft Deutschland mit Wirkung zum 14. Januar die Regeln für die Einreise aus Risikogebieten. Die neue Verordnung, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete, sieht vor, dass sich Reisende aus Regionen mit mutierten Varianten des Virus oder besonders hohen Inzidenzen (über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) bereits vor der Einreise nach Deutschland auf das Coronavirus testen lassen müssen. Der Abstrich darf dabei nicht länger als 48 Stunden (in Sachsen 24 Stunden) her sein.

Reiserückkehrer aus anderen Risikogebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 200 müssen spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Coronatest nachweisen können. Auch mit einem negativen Testergebnis bei der Einreise müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten in eine zehntägige Quarantäne begeben, die aber nach fünf Tagen mit einem zweiten negativen Testergebnis beendet werden kann. Außerdem gilt für alle Reisende weiterhin die Pflicht, die Einreise vorab digital anzumelden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen weiterhin für Berufspendler sowie bei Reisen aus triftigen, familiären oder medizinischen Gründen.

Achtung: Entgegen der ursprünglichen Ankündigung in verschiedenen Medien wurde Tschechien vom Robert-Koch-Institut vorerst nicht als „Hochrisikogebiet“ eingestuft, sondern gilt weiter als „normales“ Risikogebiet. Damit muss bei der Einreise aus Tschechien nach spätestens 48 Stunden ein Coronatest nachgewiesen werden. Eine Testung vor der Einreise ist nicht zwingend notwendig (Stand: 15.01.2021).

Neben der neuen Corona-Einreiseverordnung des Bundes gelten weiterhin die Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer, wobei einzelne Regeln voneinander abweichen können.

Testpflicht auch für Pendler in Sachsen

Besondere Regeln gelten ab dem kommenden Montag zudem für Berufspendler, Studierende und Auszubildende, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit regelmäßig die tschechisch-sächsische Grenze überschreiten: Auch diese müssen sich künftig regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, auf das Coronavirus testen lassen. Ursprünglich waren für Pendler bereits ab dem 11. Januar zwei Tests pro Woche vorgesehen, der tschechische Außenminister Tomáš Petříček (ČSSD) drängte aber auf „praktikable Lösungen“, vor allem für tschechische Mitarbeiter in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen. „Der gefundene Kompromiss erleichtert nicht nur den Pendlern die Situation, sondern auch den sächsischen Unternehmen“, sagte er. Tschechische Pendler können sich einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Das sächsische Gesundheitsministerium kündigte an, dass der Freistaat Antigen-Schnelltests mit zehn Euro bezuschussen wird.

Eine Übersicht über Regelungen bei der Einreise aus der Tschechischen Republik nach Deutschland gibt die Deutsche Botschaft Prag.

Grenzkontrollen an der tschechisch-österreichischen Grenze

Aufgrund steigender Coronazahlen hat Österreich bereits seit dem vergangenen Freitag den Grenzverkehr zu Tschechien und der Slowakei beschränkt. Ab dem 14. Januar sind nur noch folgende Grenzübergänge geöffnet:

  • Drasenhofen – Mikulov
  • Fratres – Slavonice
  • Gmünd – České Velenice
  • Gmünd-Böhmzeil – Ceske Velenice
  • Gmünd-Nagelberg – Halámky
  • Grametten – Nová Bystřice
  • Hohenau – Břeclav
  • Kleinhaugsdorf – Hatĕ
  • Laa/Thaya – Hevlín
  • Oberthürnau – Vratĕnín
  • Reintal – Poštorná
  • Retz – Satov
  • Retz – Znojmo
  • Schöneben – Zadní Zvonková
  • Summerau – Horni Dvoriste
  • Weigetschlag – Studánky
  • Wullowitz – Dolní Dvořište

Mehr auf der Webseite der Österreichischen Botschaft Prag.

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